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   VG Potsdam, 23.06.2022 - 14 L 306/21   

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VG Potsdam, 23.06.2022 - 14 L 306/21 (https://dejure.org/2022,21878)
VG Potsdam, Entscheidung vom 23.06.2022 - 14 L 306/21 (https://dejure.org/2022,21878)
VG Potsdam, Entscheidung vom 23. Juni 2022 - 14 L 306/21 (https://dejure.org/2022,21878)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 29.11.2005 - 5 BS 4/04

    Pfändungs- und Einziehungsverfügung, Verwaltungsakt, Aufhebung der Vollziehung,

    Auszug aus VG Potsdam, 23.06.2022 - 14 L 306/21
    Zulässig ist auch der weiter gestellte Antrag, die Aufhebung der Vollziehung der Ordnungsverfügung mit Blick auf die Zwangsgeldfestsetzung und den zugehörenden Gebührenbescheid anzuordnen; insbesondere ist er gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO statthaft (vgl. OVG MV, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 3 M 147/03 -, LKV 2005, 172, 174 (abrufbar über beck online); Sächs. OVG, Beschluss vom 29. November 2005 - 5 BS 4/04 -, juris, Rn. 19; Schoch, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2021, § 80 Rn. 344a).

    In den Fällen sofortiger Vollziehbarkeit vollstreckt die Behörde auf eigenes Risiko; sie muss damit rechnen, dass das Gericht die Vollziehung nicht nur aussetzt, sondern aufhebt, d. h. einen Vollstreckungsverwaltungsakt kassiert und nicht nur suspendiert, wobei sich Beschränkungen der Aufhebungskompetenz nur aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ergeben können (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 29. November 2005 - 5 BS 4/04 -, juris, Rn. 19).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus VG Potsdam, 23.06.2022 - 14 L 306/21
    Zugleich muss der Verwaltungsakt geeignete Grundlage für Maßnahmen zur zwangsweisen Durchsetzung (Verwaltungsvollstreckung) sein können (BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 41.87 -, juris Rn. 29, = BVerwGE 84, 33).
  • BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 4.15

    Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und

    Auszug aus VG Potsdam, 23.06.2022 - 14 L 306/21
    Gleichwohl spiegeln sie einen allgemein anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis wider und können als Orientierungshilfe in Ermangelung neuerer Erkenntnisse herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 2017 - 3 A 4.15 -, juris Rn. 83).
  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 12 CS 19.2505

    Überprüfung des Vertriebs von Teppichbodenschnitzeln als Reitbodenbelag im

    Auszug aus VG Potsdam, 23.06.2022 - 14 L 306/21
    Die materielle Beweislast für die Tatsachen, die nach der zugrundeliegenden Norm (§ 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG i. V. m. §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 1 KrWG) Voraussetzung für die durch den Verwaltungsakt angeordnete Rechtsfolge sind, trägt im Rahmen der Eingriffsverwaltung stets die Behörde (vgl. BayVGH Beschluss vom 17. Februar 2020 - 12 CS 19.2505, juris Rn. 42 f. m. w. N.; Beckmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Dezember 2021, § 5 KrWG Rn. 21).
  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

    Auszug aus VG Potsdam, 23.06.2022 - 14 L 306/21
    Dabei reicht es allerdings aus, wenn sich die Regelung aus dem gesamten Inhalt des Bescheides, insbesondere seiner Begründung, unzweifelhaft erkennen lässt (BVerwG, Urteil vom 03. Dezember 2003 - 6 C 20.02 -, juris Rn. 17, = BVerwGE 119, 282).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2016 - 2 M 24/16

    Untersagung der Lagerung und Anordnung zur Entsorgung von Baureststoffen

    Auszug aus VG Potsdam, 23.06.2022 - 14 L 306/21
    Bei abfallrechtlichen Beseitigungsanordnungen kann es geboten sein, die zu beseitigenden Gegenstände zumindest im groben Umriss zu beschreiben; ein in jede Einzelheit gehender Katalog der zu entsorgenden Stoffe und Gegenstände ist jedoch nicht zu erstellen und im Bescheid aufzuführen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12. August 2016 - 2 M 24/16 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 28.01.1992 - 7 C 22.91

    Immissionsschutz - Stillegungsverfügung - Fehlen einer Genehmigung - Mangelnde

    Auszug aus VG Potsdam, 23.06.2022 - 14 L 306/21
    Die Bestimmung knüpft an die formelle Illegalität genehmigungsbedürftiger Anlagen an (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 7 C 22/91 -, juris Rn. 14) und setzt deshalb voraus, dass eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige, aber nicht genehmigte Anlage errichtet und betrieben wird.
  • VG München, 21.01.2016 - M 17 K 14.5755

    Beseitigung von Bauschutt - Störerauswahl

    Auszug aus VG Potsdam, 23.06.2022 - 14 L 306/21
    Zum anderen erfüllt dieses Material dem Prüfbericht zufolge die für die Nutzung von Recyclingbeton nach den rechtlichen Vorgaben bestehenden Anforderungen - er ist für einen "eingeschränkt offenen Einbau" freigegeben -, weshalb keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Verwendung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 4 KrWG insgesamt zu schädlichen Auswirkung auf Mensch oder Umwelt führt (vgl. zum "zertifizierten Recyclingprodukt", VG München, Urteil vom 21. Januar 2016 - M 17 K 14.5755 -, juris Rn. 29 ff.; zur Gütesicherung und Beprobung, VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Oktober 2021 - 5 L 295/21 -, Rn. 49; vgl. auch § 20 des Entwurfs einer Ersatzbaustoffverordnung vom 3. Mai 2017 [BT-Drs.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2004 - 3 M 147/03

    Welche Funktion und Charakter hat die Stellplatzablöse?

    Auszug aus VG Potsdam, 23.06.2022 - 14 L 306/21
    Zulässig ist auch der weiter gestellte Antrag, die Aufhebung der Vollziehung der Ordnungsverfügung mit Blick auf die Zwangsgeldfestsetzung und den zugehörenden Gebührenbescheid anzuordnen; insbesondere ist er gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO statthaft (vgl. OVG MV, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 3 M 147/03 -, LKV 2005, 172, 174 (abrufbar über beck online); Sächs. OVG, Beschluss vom 29. November 2005 - 5 BS 4/04 -, juris, Rn. 19; Schoch, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2021, § 80 Rn. 344a).
  • VG Frankfurt/Oder, 19.10.2021 - 5 L 295/21
    Auszug aus VG Potsdam, 23.06.2022 - 14 L 306/21
    Zum anderen erfüllt dieses Material dem Prüfbericht zufolge die für die Nutzung von Recyclingbeton nach den rechtlichen Vorgaben bestehenden Anforderungen - er ist für einen "eingeschränkt offenen Einbau" freigegeben -, weshalb keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Verwendung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 4 KrWG insgesamt zu schädlichen Auswirkung auf Mensch oder Umwelt führt (vgl. zum "zertifizierten Recyclingprodukt", VG München, Urteil vom 21. Januar 2016 - M 17 K 14.5755 -, juris Rn. 29 ff.; zur Gütesicherung und Beprobung, VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Oktober 2021 - 5 L 295/21 -, Rn. 49; vgl. auch § 20 des Entwurfs einer Ersatzbaustoffverordnung vom 3. Mai 2017 [BT-Drs.
  • OVG Niedersachsen, 07.05.2015 - 7 OA 20/15

    Annexverfahren; Eilverfahren; Streitwert; Vollzugsfolgen; maßgeblicher Zeitpunkt

  • VG Gelsenkirchen, 20.03.2023 - 8 L 1438/22

    Bauschutt Betonbruch Ende der Abfalleigenschaft Stilllegungsverfügung

    vgl. zur Heranziehung der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften und ihrer Würdigung BVerwG, Urteil vom 9. November 2017 - 3 A 4/15 -, juris Rn. 83; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Oktober 2021 - 5 L 295/21 -, juris, Rn. 51; VG Potsdam, Beschluss vom 23. Juni 2022 - 14 L 306/21 -, juris Rn. 42; VG Gera, Urteil vom 24. August 2017 - 5 K 84/16 Ge -, juris, Rn. 74; OVG NRW, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 8 D 9/16 -, juris Rn. 51; auch VG München, Urteil vom 21. Januar 2016 - M 17 K 14.5755 -, juris Rn. 41 ff. und VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Oktober 2021 - 5 L 295/21 -, juris, Rn. 49 nach jeweiligen Landesrecht.

    Die Kammer geht unter Berücksichtigung von Darlegungs- und Beweislastfragen für die die Ordnungsverfügung tragenden Eingriffsvoraussetzungen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG i.V.m. §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 1 KrWG, vgl. hierzu Bay. VGH, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 12 CS 19.2505 -, juris, Rn. 43; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Oktober 2021 - 5 L 295/21 -, juris, Rn. 48; VG Potsdam, Beschluss vom 23. Juni 2022 - 14 L 306/21 -, juris, Rn. 40, jeweils m. w. N; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. September 1991 - 7 A 10042/91 -, juris Rn. 40; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Oktober 2021 - 5 L 295/21 -, juris, Rn. 46 m. W. N.; VG Sigmaringen, Urteil vom 4. September 2019 - 10 K 31/18 -, juris, Rn. 69, davon aus, dass es nach der im vorläufigen Rechtschutz gebotenen Wahrscheinlichkeit bei dem Einsatz des gelagerten Materials zur Sanierung, insbesondere zur Geländeauffüllung, nicht zu schädlichen Umwelteinwirkungen kommt, wobei im vorliegenden Fall insbesondere die erhebliche Vorbelastung des Grundstücks des Antragstellers in die Betrachtung einzubeziehen und zu gewichten ist.

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